Unsere Satzung sieht zwei Arten der Mitgliedschaft vor. Ein Wechsel zwischen den Mitgliedschaften ist mit Einhaltung der Fristen und mit Zustimmung des Vorstandes jederzeit möglich.
Hier findet ihr die schriftlichen Anträge zur Mitgliedschaft für natürliche und juristische Personen.
Vollmitglieder
Vollmitglieder haben alle Rechte und Pflichten des Vereins. Sie können sich durch die Teilnahme an Mitgliederversammlungen und genehmigte Aktionen vor Ort (in Berlin) aktiv an dem Projektfortschritt beteiligen.
Außerdem haben Sie ein unmittelbares aktives Wahlrecht. Das passive Wahlrecht erhalten Vollmitglieder erst nach einem Jahr der ununterbrochenen Vollmitgliedschaft.
Vollmitglieder können nur natürliche Personen werden.
Fördermitglieder
Fördermitglieder unterstützen den Verein ausschließlich durch ihren finanziellen Beitrag. Sie besitzen keine weiteren Vereinsrechte, haben weder aktives noch passives Wahlrecht und kein Teilnahmerecht bei Mitgliederversammlungen.
Es steht den Fördermitgliedern frei den Verein abseits von finanziellen Mitteln auch zusätzlich zu unterstützen, sofern sie sich darüber im klaren sind, dass dadurch keine zusätzlichen Privilegien innerhalb des Vereins erworben werden können.
Fördermitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden.
Hinweis:
Der Vorstand empfiehlt die Fördermitgliedschaft allen Personen, die nicht unmittelbar in und um Berlin wohnen oder ohne größere Schwierigkeiten nach Berlin reisen können und trotzdem Verein unterstützen wollen.